KORRUPTIONSVERDACHT?

Damit im Ehrenamt erst gar kein Korruptionsverdacht aufkommt, haben wir Good Governance integriert.  Was genau ist das?


Der VDST hat sich Regeln zu „Good Governance“ gegeben. Erscheinen jetzt bekannte Sachlagen in einem anderen Licht? Wie etwa: „Der Vorstand hat entschieden, einen Auftrag an ein externes Büro zu erteilen, an dem eines der Vorstandsmitglieder beteiligt ist!“ oder „Mitglieder im VDST-Vorstand bekleiden auch Ämter in Vorständen der Landesverbände.“ oder „Die drei gratis UW-Lampen verteilt der Vorstand unter sich, weil die das am meisten verdient haben und der Verein profitiert ja auch davon!“. Ganz normale Situationen, oder? Good Governance“ lässt sich sehr gut mit „Vertrauensvoller Verbandsführung“ übersetzen und die „Grundsätze der guten Verbandsführung“ (GdgV) des VDST geben damit Verhaltensrichtlinien vor, die für Verantwortliche und die Gremien verbindlich sind. Kommt aber in Taucherkreisen die Sprache darauf, ist sehr schnell klar, dass diese  Neuerungen nicht so richtig präsent sind.

Warum?
So stehen Fragen im Raum, wie: „Warum brauchen wir diese GdgV-Regeln?“ oder „Haben denn die Gremien des VDST nicht bisher schon zum Wohle des Verbandes gearbeitet?“ Jetzt ein Regelwerk zu schaffen, mutet an, als wäre eine Rechtfertigung der Arbeit vergangener Jahre nötig. Aber das trifft nicht den Kern der Sache! Vielmehr tragen die GdgV in erheblichem Maße zur Verhaltenssicherheit von Sportlern, Funktionären und Mitarbeitern in ihrem Sport-Umfeld bei. Ebenso wird dadurch ein verantwortungsbewusstes Handeln, begründet auf Werten wie Respekt, Toleranz, Integrität und offener Beteiligung dauerhaft gefördert und erhalten. Die GdgV fördern Offenheit und Transparenz und machen Abläufe sichtbar und nachvollziehbar. Sie stellen eine Art Leitplanken dar, innerhalb derer sich die Mitglieder, Sportler, Mitarbeiter und Funktionäre, sowie die Landesverbänden und ihre Vereine bewegen können und sollen.

Auswegslösung?
Es gibt aber auch keinen Weg an Good Governance vorbei. In den zurückliegenden Jahren haben sich Berichte über Verfehlungen einzelner Sportverbände gehäuft, sodass das Vertrauen erheblich erschüttert ist. Dem müssen die Sportverbände begegnen, um das verlorene Vertrauen wieder zu gewinnen. Mit der Wahl des neuen Vorstandes und der klaren Entscheidung für die GdgV haben die Mitglieder des VDST eindeutig ein Verhalten im VDST eingefordert, das offen, einander zugewandt und transparent gelebt werden soll. Die GdgV verkörpern den Anspruch im VDST, das Handeln an ethischen Grundsätzen auszurichten, nämlich an Werten wie Integrität (Glaubwürdiges Handeln), Transparenz (Nachvollziehbares Handeln),  Verantwortlichkeit (Verantwortung übernehmen und dafür einstehen) und Partizipation (teilhaben lassen).

Fallbeispiele:
Wie passen dann die oben skizzierten Situationen mit den Werten zusammen? Ist es korrekt, dass der Vorstand Aufträge an die Firma eines Vorstandsmitgliedes erteilen sollte? Warum nicht, wenn das Angebot konkurrenzfähig ist. Es ist doch super, das Vorstandsmitglied kennt den VDST und seine Firma und kann damit das Optimum anbieten und liefern. Die andere Seite aber könnte Vorteilsnahme sein und kann auf Dauer in Vetternwirtschaft münden. Darf das geduldet werden? Ein gangbarer Weg könnte sein, das Vorstandsmitglied von der Diskussion um die Entscheidungsfindung  und von der Entscheidung selbst auszuschließen. Wichtig dabei, die Entscheidung für dieses Vorgehen und die Auftragsvergabe müssen transparent sein und in den Protokollen sauber nachvollziehbar dokumentiert werden. Und ist das dann in Ordnung?

Problemsituationen:
Ebenso zu überdenken ist die Situation von Vorstandsmitgliedern, die mit Sitz und Stimme in verschiedenen Vorständen, die immer miteinander zu tun haben, vertreten sind. Das bringt natürlich Interessenkonflikte mit sich, sowie Informationsvorsprung, Einflussnahmen und Vorteile von beiden Seiten. Auch interne Vertraulichkeiten könnten damit gefährdet sein. Andererseits sind solche Amtsträger in vielen Bereichen optimal informiert und fachkompetent, was dem Verband zugutekommen kann. Die Frage bleibt, wie sollen sich die Vorstände in solchen Fällen verhalten? Duldung oder Verbot? Was ist hier geboten, oder noch tolerierbar und was geht gar nicht? Auf den ersten Blick ist die Sache mit den UW-Lampen nur schwer zu durchschauen. Waren sie als Spende gedacht, oder als Geschenk an den Vorstand oder gar persönlich an Vorstandsmitglieder adressiert? Auch wenn der Vorstand gute Arbeit leistet und Anerkennung verdient hat, so passt das Verteilen untereinander nicht gut mit Integrität und Verantwortlichkeit zusammen. Das könnte zu Unmut und Misstrauen führen. Eine solche Situation sollte gemeldet werden, sodass die Einzelheiten geklärt und eine Entscheidung dazu herbei geführt werden können.

NEU: unser Beauftragte
Mit dem Good-Governance-Beauftragten wurde, auch ein Novum im VDST, eine unabhängige Möglichkeit geschaffen, Verdachtsmomente und Verstöße anonym zu melden, die anschließend neutral geklärt und entschieden werden. Die Mitglieder haben ihren VDST zukunftsorientiert aufgestellt und gleichzeitig ihre Erwartungen an eine offene und transparente Verbandsführung zum Ausdruck gebracht, die es jetzt umzusetzen gilt. Die Unterlagen zu den GdgV und der Kontakt zum GG-Beauftragten finden sich auf der VDST-Seite unter dem Begriff „Grundsätze der guten Verbandsführung“.

Weitere Infos:
Deutsch Olympische Sportbund – DOSB



Unser Autor:
Rudi Tillmanns
Good GovernanceBeauftragter

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