TRAINER – ABER SICHER
Der VDST steht als DOSB-Fachverband für die gute Ausbildung von Trainern im Tauchsport. Aber ist für ein Vereinstraining überhaupt ein lizenzierter Trainer erforderlich?
Die Frage nach dem Erfordernis eines lizenzierten DOSB-Trainers für das Vereinstraining wurde schon mehrmals an den Fachbereich Ausbildung gestellt. Reicht es nicht, wenn das Training von einem erfahrenen Vereinsmitglied durchgeführt wird? Oder kann man nicht auch ein Training ganz ohne Trainer zulassen, indem jeder für sich selbst trainiert? Es liegt schlichtweg in der Verantwortung des Vereinsvorstands, dass das Training sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Zusätzlich müssen die Auflagen des örtlichen Schwimmbadbetreibers beachtet werden. Üblicherweise wird von den Badbetreibern das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Bronze oder Silber (je nach Badtiefe) als Nachweis der Rettungsfähigkeit verlangt. Damit ist aber noch keine Qualifikation zur Durchführung eines richtigen Trainings gegeben. Diese Qualifikation wird im VDST im Lehrgang zum DOSB-Trainer-C ausgebildet und durch die abschließende Prüfung nachgewiesen. Ein Inhaber des DRSA Silber hat zwar die Rettungsfähigkeit nachgewiesen, ist aber nicht für die Leitung eines Trainings qualifiziert. Der Vorstand des Vereins hat sicherzustellen, dass das Training durch eine qualifizierte Person durchgeführt wird. Dies ist durch den Einsatz eines ausgebildeten DOSB-Trainer-C Breitensport für das Tauchen gewährleistet. Wird das Training nicht durch eine qualifizierte Person durchgeführt, so haftet der Vorstand für eventuelle Schäden, insbesondere auch für gesundheitliche Schäden der betroffenen Vereinsmitglieder. Gerade im Tauchsport kann es durch nicht ordnungsgemäß angeleitetes Training nicht nur zu Sportverletzungen und Überbelastungen führen, sondern beispielsweise auch zum Schwimmbad-Blackout mit Todesfolge. Durch geeignete Absicherungsmaßnahmen und durch eine passende Belastungssteuerung wird vom Trainer für die Sicherheit der Trainierenden gesorgt. Wegen der Besonderheiten des Tauchsports reicht dazu die Qualifikation eines Trainers einer anderen Sparte (beispielsweise Schwimmen) nicht aus. Ebenso wird so ein gesundes, effektives und abwechslungsreiches Training gestaltet und damit das Vereinsleben bereichert. Wenn mehrere Teilgruppen im Schwimmbad trainieren, sind unter Umständen auch mehrere Trainer erforderlich, um die Aufsicht und Anleitung sicherzustellen. Das hängt aber von der konkreten Situation wie Größe der Gruppen, räumliche Entfernung und Möglichkeit der Einflussnahme durch den Trainer ab. Im Zweifel wird es bei einem Unfall darauf ankommen, ob die Einhaltung aller Kriterien und Qualifikationen nachgewiesen werden kann. Gerade die Landesausbildungsleiter werden immer wieder von den Versicherungen der Landessportbünde angefragt, ob bei einem Unfall der Verantwortliche „qualifiziert“ war – und das ist nur ein ausgebildeter DOSB-Trainer. Auch Tauchlehrer ohne DOSB Trainer Schein, sind fürs klassische Tauchtraining nicht ausgebildet. Der VDST und seine Landesverbände bieten regelmäßig Lehrgänge zum Trainer-C Breitensport im Sporttauchen und im Apnoetauchen an. Diese werden in vielen Landesverbänden auch bezuschusst und man kann sogar Bildungsurlaub für diese Maßnahme beantragen. Termine und Ausschreibungen finden sich auf den jeweiligen Landesverbandsseiten oder auf der VDST-Homepage unter „Engagiere dich“ / „Trainer werden“.
VDST-Trainerseite
www.vdst.de/engagieren/wege-zur-lizenz/trainer/
Unser Autor:
Peter Bredebusch
Ausbildungsleiter TSV NRW, VDST TL4