KRISENZEITEN

Tauchen in Zeiten der Krise. Fallbeispiel und Empfehlungen aus dem Fachbereich Medizin



Die CoVid19-Pandemie stellt auch die Tauchmedizin vor neue Herausforderungen. Zwei Beispiele zeigen die Problematik:  Welche  Auswirkungen hat die durchgemachte Infektion auf die Tauchtauglichkeit? Belastet das Tauchen wirklich medizinische Ressourcen?


Fallbeispiel 
Matthias ist Notfallsanitäter im Rettungsdienst und steht an vorderster Front der Infektionsgefährdung trotz sorgfältiger Hygieneschutzmaßnahmen. Er ist auch Taucher*** und plant in die Tauchlehrerausbildung einzusteigen.  Drei Tage nach einem Rettungseinsatz bekommt er vom Gesundheitsamt die Aufforderung zum Nasen-Rachen-Abstrich – zur Corona-Testung. Zu dem Zeitpunkt verspürt er ein bisher nie gekanntes Kratzen im Hals und merkwürdige Geschmacksstörungen. Das Testergebnis ist positiv, die Beschwerden sind auf eine CoVid19-Infektion zurückzuführen. Er bleibt in häuslicher Quarantäne, abgesehen von Abgeschlagenheit („wie bei einer Grippe“) hat er nur gering erhöhte Temperatur, kein Husten. Nach 14 Tagen ist die Symptomatik abgeklungen, die Quarantäne wird aufgehoben, Matthias bleibt aber noch für zwei weitere Wochen arbeitsunfähig.  Nun kann er wieder arbeiten. Und Tauchen?  Wegen der akuten Erkrankung muss die Tauchtauglichkeit neu beurteilt werden. Sein Taucherarzt stellt die erforderliche tauchsportärztliche Untersuchung zunächst zurück, da Matthias 42 Jahre alt ist und eine Belastungs-EKG-Untersuchung und Lungenfunktion noch nicht erfolgen sollten. Nach weiteren vier Wochen ist der angehende Tauchlehrer aber körperlich fit und absolviert die Belastungs-Untersuchung mit bestem Resultat. Die Lungenfunktion wird als Bodyplethysmographie in einer geschlossenen Kammer durchgeführt. Dadurch ergeben sich weit mehr Informationen über die Lungenfunktion als durch eine „einfache“ Spirometrie. Die Bodyplethysmographie garantiert zudem den Schutz des untersuchenden Personals, da der Aerosolnebel in der geschlossenen Kammer bleibt.  Auch diese Untersuchung zeigt keine Einschränkungen, so dass die Tauchtauglichkeit formal wieder bescheinigt werden kann. Matthias ist noch einmal glimpflich davongekommen.Fazit: Tauchen kann nach einer COVID19-Infektion mit leichten und milden Symptomen wieder möglich sein.

Kann ich mich beim Tauchen mit dem Corona-Virus anstecken?
Ja, aber: nicht unter Wasser. Die Vorbereitung und Nachbereitung eines Tauchganges birgt hingegen Risiken der Übertragung durch Aerosol-Nebel, z.B. beim Buddycheck, bei gegenseitiger Hilfe beim An- und Ablegen der Ausrüstung. Auch die gemeinsame Fahrt zum Tauchplatz muss bedacht werden.  Das Umziehen im Vereinsheim sollte vermieden werden, da eine hohe Ansteckungsgefahr vor allem in geschlossenen und wenig gelüfteten Räumen besteht. Apnoetauchen ist durch das enge Buddysystem und die starke Beanspruchung der Lungen wahrscheinlich mit einem vergleichsweise hohen Risiko verbunden. Im Fall einer Rettungsmaßnahme steigt das Risiko durch engen Kontakt, natürlich erst recht bei eventuell erforderlichen Wiederbelebungsmassnahmen.

Kann ich nach einer Corona-Infektion wieder tauchen?
Ja und nein. Ja, wenn die Infektion als ausgeheilt von den behandelnden Ärzten eingestuft wird und die Tauchtauglichkeit bei beschwerdefreiem Kandidaten durch die tauchsportärztliche Untersuchung entsprechend den GTÜM-Vorgaben durchgeführt wird. Nein bei all jenen Tauchkandidaten, die einen schweren Verlauf überlebt haben. Im Vordergrund der Bedenken stehen Folgeveränderungen an den Lungen, insbesondere mit Einschränkungen des Gasaustauschs innerhalb der Lungenbläschen und Durchblutungsstörungen der Lungenstrombahn. Solche Komplikationen sind insbesondere nach Langzeitbeatmung zu befürchten und sind weder mit Gerätetauchen noch Apnoetauchen vereinbar. Da auch andere Organsysteme betroffen sein können, zum Beispiel Herzmuskelentzündungen mit Verminderung der Pumpfunktion oder bedrohlichen Herzrhythmusstörungen, Nervenfunktionsstörungen, Hirnhautentzündungen und Beeinträchtigung der Nierenfunktion, bedarf es eines ausreichend langen Zeitraumes zur sicheren Ausheilung.  Erst dann wäre es möglich, über die Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten nachzudenken. Zur Zeit gibt es nur sehr wenig Kenntnisse über den zeitlichen Verlauf der schweren Infektion, so dass Empfehlungen nur im Einzelfall gegeben werden können.

Welche Beschwerden deuten auf eine Infektion mit CoVid19 hin?
Das COVID-19-Virus kann bei jedem Menschen andere Auswirkungen haben. Die meisten infizierten Menschen entwickeln leichte bis mittelschwere Symptome und werden ohne Krankenhausaufenthalt wieder gesund. Die Inkubationszeit  ab der Infektion mit dem Virus bis zum Auftreten von Symptomen dauert im Durchschnitt 5–6 Tage maximal 14 Tage. Das erklärt die Dauer einer eventuellen Quarantäne. Häufige Symptome sind Fieber, trockener Husten und Müdigkeit. Seltener treten Gliederschmerzen Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag. Bei schweren Symptomen mit Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich oder Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit ist stationäre Behandlung bis hin zu intensivmedizinischen Maßnahmen erforderlich. 

Wo finde ich Hilfe und Antworten auf Fragen rund um Corona und Tauchen?
Bei Auftreten von Beschwerden sollte der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden für weitere Entscheidungen. Bis zur Abklärung, insbesondere Testung durch den Hausarzt oder Corona-Testzentren, sollten unbedingt soziale Kontakte gemieden werden. Wer sich nicht gesund fühlt, darf nicht tauchen. Oberstes Gebot bei der Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten ist die Beachtung der Hygienemaßnahmen: Mund-Nasen-Schutz, Abstand, Meiden von Menschenansammlungen vor allem in geschlossenen Räumen.  Fragen zum Tauchen, zur Tauchtauglichkeit oder den Hygieneregelungen im Tauchsport werden regelmäßig den bundes- und landesweit vorgegebenen Rahmenbedingungen angepasst. Der Fachbereich Medizin und die Landesverbandsärzte stehen für Fragen per mail jederzeit zur Verfügung. Aktuell sind die Regelungen und Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Tauch- und Wettkampfsports und der Tauchausbildung auf der Homepage des VDST nachzulesen 

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona
www.vdst.de/ueber-uns
„EUBS & EHCM position statement on diving after COVID-19 outbreak“                                         
www.tln-ev.de/2020/05/eubs-ehcm-position-statement-on-diving

Die tauchsportärztliche Untersuchung nach einer Corona-Infektion und insbesondere nach einer Corona-Erkrankung sollte von einem tauchmedizinisch erfahrenen Arzt nach GTÜM-Vorgaben erfolgen. Taucherarzt-Liste unter
www.gtuem.org


Unser Autor:
Dr. med. Konrad Meyne
Taucherarzt, stv. Bundesverbandsarzt, TL 2, Goslar

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