TAUCHEN NACH COVID

Empfehlungen zur Rückkehr zum Tauchsport nach einer Infektion mit SARS-CoV2.  (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit



Bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 erlischt zunächst eine vorhandene Tauchtauglichkeit. Die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit nach Ende der Erkrankung sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierte/n Ärztin/Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, ist nicht ausreichend. Für die (Wieder) Erteilung der Tauchtauglichkeit werden im Folgenden Handlungsempfehlungen gegeben, welche den Wissensstand im 1. Quartal 2022 darstellen. Derzeit hat sich die Gesamtlage der Pandemie in Deutschland gegenüber Frühjahr 2021 verändert: Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung und somit auch der Taucher ist vollständig geimpft, und der inzwischen vorherrschende Virusstamm ist die aktuelle Omikron-Variante mit offensichtlich eher milderen Verläufen. Parallel hierzu ist allerdings die Sensibilisierung für Post-Covid – die verlängerte und auch verzögerte Rekonvaleszenz sowie für Long-Covid – eine möglicherweise chronisch- inflammative Covid-Nacherkrankung mit teilweise protrahiertem Verlauf – gestiegen.Diese Aspekte sollten grundsätzlich mit betrachtet werden, wenn die Frage der Rückkehr zum Tauchsport beantwortet werden soll. So wird im Folgenden in der Formulierung der Empfehlungen der Impfstatus des Betreffenden nicht betrachtet werden. Dennoch sollte es aber Beachtung finden, dass vollständig Geimpfte generell mildere Verläufe zu haben scheinen, auch mit einem geringeren Risiko für Post- und Long-Covid, soweit die aktuelle Datenlage Schlussfolgerungen zulässt.

Empfehlung für das Procedere:
Fallgruppe A
Zeitpunkt 1: Positiver Nachweis der Infektion mit SARS-CoV2
– keine Symptome oder sehr milde Symptome (ähnlich Schnupfen)
Zeitpunkt 2: negativer Test / Ende der Isolierung
– keine relevanten Restbeschwerden
Ab vier Wochen nach Testnegativität Untersuchung auf (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit möglich. Wenn sich in dieser Untersuchung ein unauffälliger Gesamtbefund ergibt, dann ist wieder uneingeschränkte Tauchtauglichkeit gegeben. Umfang der ärztlichen Diagnostik:
– Tauchmedizinischer Untersuchungsbogen der GTÜM/ÖGTH
– symptomorientierte Untersuchung
– gegebenenfalls weitere Diagnostik wie zum Beispiel. Ruhe-EKG
– einfache Lungenfunktionsuntersuchung

Fallgruppe B
Zeitpunkt 1: Positiver Nachweis der Infektion mit SARS-CoV2
– milde bis deutlichere Symptome (ähnlich Grippe)
Zeitpunkt 2: negativer Test / Ende der Isolierung
– noch Restbeschwerden
Mindestens vier Wochen nach Abklingen aller Restbeschwerden Untersuchung auf (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit möglich. Wenn sich in dieser Untersuchung ein unauffälliger Gesamtbefund ergibt, dann ist wieder uneingeschränkte Tauchtauglichkeit gegeben. Umfang der ärztlichen Diagnostik:
– Tauchmedizinischer Untersuchungsbogen der GTÜM/ÖGTH
– tauchsportliche Untersuchung
– Ruhe-EKG
– einfache Lungenfunktionsuntersuchung (LuFu)
– gegebenenfalls weitere Diagnostik wie zum Beispiel Belastungs-EKG, Bodyplethysmographie, DLCO, Low-dose HR-CT Thorax (ohne KM)Labor: Routine plus hs-Troponin und NT pro-BNP)
– hier Achten auf Post- und gegebenenfalls Long-Covid
Fallgruppe C
Zeitpunkt 1: Positiver Nachweis der Infektion mit SARS-CoV2
– über B hinausgehende schwerere Gesamtsymptomatik jeglicher Art, z.B. Krankenhausaufenthalt
Zeitpunkt 2: negativer Test / Ende der Isolierung
– je nach individuellem Verlauf der Genesung ohne/mit Post- oder Long-Covid
Mindestens drei bis sechs Monate (ärztliche Einschätzung) nach vollständiger Genesung Untersuchung auf (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit möglich. Gegebenenfalls ist eine Wiedererlangung der Tauchtauglichkeit möglich.
Umfang der ärztlichen Diagnostik:
– Tauchmedizinischer Untersuchungsbogen der GTÜM/ÖGTH
– tauchsportliche Untersuchung
– Ruhe-EKG
– Belastungs-EKG
– Bodyplethysmographie, DLCO
– Low-dose HR-CT Thorax erwägen
– Labor: Routine plus hs-Troponin und NT pro-BNP
– Echokardiographie
– gegebenenfalls weiterführende Diagnostik
– hier Achten auf Post- und ggf. Long-Covid

Weitere Infos:
S1-Leitlinie Post-/Long-COVID“ vom Juli 2021
Aktuelle Empfehlungen von DAN zu Tauchen und Corona (5/2020-4/2021)
Positionspapier „Return to Sport“ (5/2020)
Stellungnahme der DLRG, GTÜM und VDST zu Tauchen nach COVID19-Erkrankung vom April 2020


Unser Autor:
Dr. med. Konrad Meyne 
Internist, Notarzt, Taucherarzt
Stv. VDST-Bundesverbandsarzt, Hotlinearzt, TL2




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